Hörschädigung
Hörgeschädigte Menschen können auditive Wahrnehmungen nur schlecht oder nicht aufnehmen.
Der Umfang und die Auswirkungen der Beeinträchtigung von Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Spätertaubung sind für andere Bürger nicht sofort erkennbar.
Es ist eine äußerlich nicht sichtbare Form der Beeinträchtigung, deren Art, Schwere und Folgen von Mitmenschen kaum eingeschätzt werden kann.
Durch die Hörschädigung kommt es zu großen Beeinträchtigungen beim Erwerb und dem Beherrschen der Laut- und Schriftsprache.
„Nicht sehen trennt von den Dingen, nicht hören trennt von den Menschen.“
(Immanuel Kant)
Arten der Hörschädigung
Gehörlose
trotz apparativer Unterstützung keine auditiven Höreindrücke möglich
stark kommunikationsbeeinträchtigt, eine sprachliche Minderheit Gebärde, eigene Kultur (DGS = Deutsche Gebärdensprache)
Schwerhörige
Auffassung der Sprache über das Gehör ist beeinträchtigt
abhängig von technischen Hilfsmitteln, Kommunikation teilweise beeinträchtigt
Spätertaubte
Taubheit tritt nach abgeschlossenen Lautspracherwerb ein
in den Anfangsphasen Hilflosigkeit ausgeprägt – akute Lebenskrise mit psychologischen Folgen, Beherrschen von Absehen des Mundbildes, Priorität – Anlernen Gebärde/LBG (lautsprachbegleitende Gebärde)
CI-Träger
Lernen mit Cochlea – Implantat wieder Hören
andere Lautwahrnehmung, langwieriger Prozess der Identitätsfindung